Fachbetrieb nach Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Zweck dieses Gesetzes ist es, durch eine nachhaltige Gewässerbewirtschaftung die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts, als Lebensgrundlage des Menschen, als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als nutzbares Gut zu schützen.

Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bildet den Hauptteil des deutschen Wasserrechts und ist in der Fassung vom 31. Juli 2009 gültig. Das WHG enthält Bestimmungen über den Schutz und die Nutzung von Oberflächengewässern und des Grundwassers, außerdem Vorschriften über den Ausbau von Gewässern und die wasserwirtschaftliche Planung sowie den Hochwasserschutz.

Ein Anliegen ist der Schutz des Wassers in seiner Funktion als Trink- und Brauchwasser und als Lebensraum für Flora und Fauna. Ein weiteres Anliegen ist der Schutz vor dem Wasser bei Hochwasserereignissen (Siedlungs- und Landwirtschafts-Flächen als Schutzobjekt).

Und hier setzten wir als Personaldienstleister an. Unsere Mitarbeiter sind mit diesen Themen vertraut und in ihren Bereichen geschult worden. Unsere Kunden aus der Lebensmittelindustrie, im Schiffbau, im Anlagenbau und im Deichschutz schätzen diese Zertifizierung. In Hamburg sind wir der einzige Personaldienstleister, der diese Zertifizierung vom TÜV Nord erhalten hat.

§ 19 I Wasserhaushaltsgesetz (WHG):

(1) Anlagen nach § 19g Abs. 1 und 2 dürfen nur von Fachbetrieben eingebaut, aufgestellt, instand gehalten, instand gesetzt und gereinigt werden; § 19i Abs. 1 bleibt unberührt. Die Länder können Tätigkeiten bestimmen, die nicht von Fachbetrieben ausgeführt werden müssen.

(2) Fachbetrieb im Sinne des Absatzes 1 ist, wer 1.über die Geräte und Ausrüstungsteile sowie über das sachkundige Personal verfügt, durch die die Einhaltung der Anforderungen nach § 19g Abs. 3 gewährleistet wird, und2.berechtigt ist, Gütezeichen einer baurechtlich anerkannten Überwachungs- oder Gütegemeinschaft zu führen, oder einen Überwachungsvertrag mit einer Technischen Überwachungsorganisation abgeschlossen hat, der eine mindestens zweijährige Überprüfung einschließt. Ein Fachbetrieb darf seine Tätigkeit auf bestimmte Fachbereiche beschränken.